Tagesbetreuungseinrichtungen

Allgemeine Informationen

Per 1. Januar 2018 führt die Gemeinde Courtepin ein einheitliches Reglement für die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen ein. Das entsprechende Reglement wurde an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2017 angenommen.
 
Wenn Sie auf den untenstehenden Link klicken, können Sie auf die neue Verordnung sowie auf die verschiedenen Formulare zugreifen:
Im Folgenden erläutern wir Ihnen einige Artikel des Reglements und sowie die kommunalen Subventionen für Plätze in der familienergänzenden Tagesbetreuung : 
Unterstützung in der Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens

Mit familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (ab dem 2. Monat bis zum Schulpflichtalter), im Kindergarten und in der Primarschule, erhält die Bevölkerung der Gemeinde Unterstützung in der Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens.

Anmeldung in einer familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtung

Eltern der Gemeinde Courtepin steht es frei, in welcher Einrichtung sie ihr Kind anmelden möchten. Um von der Gemeindesubvention profitieren zu können, muss die Einrichtung vom kantonalen Jugendamt anerkannt werden und den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Ein Anmeldeformular muss bei der entsprechenden Betreuungsstruktur ausgefüllt werden; die Anmeldung ist Aufgabe der Eltern.

Anspruch auf eine Gemeindesubvention

Anspruch auf eine Gemeindesubvention haben Kinder ab 0 bis 12 Jahre, maximal bis Ende der Primarschulzeit. Die Familie des Kindes muss ordnungsgemäss in der Gemeinde Courtepin angemeldet sein. Eine Anmeldung in einer Struktur ausserhalb der Gemeinde Courtepin ist ebenfalls möglich, es gelten jedoch die Subventionstarife der Gemeinde Courtepin und nicht jene der Struktur.

Ein Antrag auf Subvention kann nur gestellt werden, wenn die Betreuung der Vereinbarkeit von Beruf- und Familienleben dient. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen (z. Bsp. bei Weiterbildung, Unfall oder Krankheit eines Familienmitgliedes). Betreuungsplätze in Spielgruppen dienen der Sozialisierung und Integration der Kinder, jedoch nicht der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, deshalb werden diese Betreuungsplätze nicht subventioniert.

Betreuungstarife

Die Betreuungstarife werden nach einer degressiven Tarifskala entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern festgesetzt. Die Tarife werden von der Einrichtung vor Beginn des Schuljahres festgesetzt. Sie sind Bestandteil des Ausführungsreglements. Der Preis, den die Eltern zahlen müssen, darf nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten der Betreuung.

Subvention des Staates und Arbeitgeber

Die Tarife für die Kinder im Vorschulalter und für jene Kinder die den Kindergarten besuchen, werden entsprechend den Modalitäten nach dem Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) angepasst, d. h., der Beitrag des Staates, der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden (Art. 12 Abs. 2 FBG) wird vom Tarif abgezogen. Die Subvention Staat-Arbeitgeber wird direkt durch die Betreuungsstruktur vom Volltarif abgezogen. Nach Eintritt in die Primarschule endet die Subvention Staat-Arbeitgeber.

Subvention der Gemeinde Courtepin

Um von einer Gemeindesubvention profitieren zu können, müssen die Eltern ihren Antrag mit einem separaten Formular «Antrag auf Gemeindesubvention für die ausserfamiliäre Betreuung» bei der Gemeinde einreichen. Sofern keine ausserordentlichen Umstände vorliegen (z. B.: eine ausserordentliche und dringende, nicht budgetierte Ausgabe), ist die Subvention das ganze Schuljahr gültig.

Die Berechnung des Familieneinkommens entspricht den Empfehlungen der Direktion für Gesundheit und Soziales und basiert auf der Publikation Kantonales Bezugssystem von 2. Juni 2014. 

Die Subventionstabelle der Gemeinde Courtepin wurde am 3. April 2017 vom Gemeinderat genehmigt und ist seit 1. August 2017 für die ausserschulische Betreuung in Kraft.

Per 1. Januar 2018 gilt die selbe Subventionstabelle auch für die Kindertagesstätten, Tageseltern sowie alle Betreuungsstrukturen ausserhalb unserer Gemeinde.

Rechnungsstellung

Die Betreuungsleistungen werden monatlich und von der Betreuungsstruktur in Rechnung gestellt. Die Rechnungen müssen innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Ausführungsreglement der Einrichtung bezahlt werden.