Beschlüsse des Generalrats, welche dem fakultativen Referendum unterliegen

Der Gemeinderat von Courtepin

Gestützt auf :

  • Das Gesetz über die Gemeinden vom 25. September 1980 und sein Ausführungsreglement vom 28. Dezember 1981 ;
  • Das Gesetz vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte, Artikel 137;

teilt mit, dass gegen die folgenden, vom Generalrat von Courtepin am 11. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse ein Referendum beantragt werden kann:

  • Änderung des Steuerfusses von 85,0% auf 80,0% für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, für die Steuer auf Kapitalleistungen sowie für die Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen
  • Kreditantrag über CHF 800'000.00 für die Sanierung der Strassenbeleuchtung
  • Kreditantrag von CHF 1'000'000.00 für den Bau des Gebäudes AES, Kinderkrippe, Ludothek und Gesellschaftsräume in der Zone Ferme Michel in Courtaman
  • Verabschiedung des Reglements über die Beseitigung und Reinigung von Abwasser 

Die erforderliche Anzahl an Unterschriften beträgt 393, d. h. ein Zehntel der am 11. Dezember 2024 zur Abstimmung eingetragenen aktiven Bürger, damit der Antrag auf ein Referendum erfolgreich ist.

Jede Unterschriftenliste muss die in Artikel 106 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte vorgesehenen Angaben enthalten. Das Referendumsbegehren muss gegebenenfalls innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Freiburg beim Gemeindesekretariat von Courtepin eingereicht werden.

Der Gemeinderat