Seit dem 01. Juli 2023 gelten im Kanton Freiburg neue Bestimmungen im Energiebereich, namentlich
in Bezug auf die Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften, Ausstellungen
sowie auf Baustellen.
Im Mai 2021 hat der Grosse Rat eine Motion angenommen, die zum Ziel hatte, die öffentliche
Beleuchtung durch spezifische Beleuchtungskonzepte oder -strategien neu zu überdenken, um
unnötige Lichtemissionen zu vermeiden bzw. die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Anfang
Jahr hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg deshalb eine Änderung des Energiegesetzes angenommen,
die eine Reduktion der Lichtverschmutzung und des Energieverbrauchs im Kanton
bezweckt.
Der Staatsrat hat die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung und ihr Inkrafttreten
auf den 01. Juli 2023 festgelegt.
Unter anderem müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen
sowie auf Baustellen bereits seit dem 1. Juli 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden.
Die Gemeinden sind gestützt auf Artikel 28 des Energiegesetzes verpflichtet, die Einhaltung
dieser Vorschrift zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen beim Oberamt anzuzeigen.
Das Oberamt des Seebezirks ist sich bewusst, dass die technische Umsetzung dieser Bestimmungen
eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und weist die betroffenen Grundeigentümer und
Unternehmen des Seebezirkes darauf hin, die Umsetzung des Energiegesetzes zeitnah umzusetzen.