Neue Bestimmungen betreffend Leuchtreklamen und Beleuchtungen ab dem 01. Juli 2023

Mitteilung des Oberamts des Seebezirks

Seit dem 01. Juli 2023 gelten im Kanton Freiburg neue Bestimmungen im Energiebereich, namentlich in Bezug auf die Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften, Ausstellungen sowie auf Baustellen.

Im Mai 2021 hat der Grosse Rat eine Motion angenommen, die zum Ziel hatte, die öffentliche Beleuchtung durch spezifische Beleuchtungskonzepte oder -strategien neu zu überdenken, um unnötige Lichtemissionen zu vermeiden bzw. die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Anfang Jahr hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg deshalb eine Änderung des Energiegesetzes angenommen, die eine Reduktion der Lichtverschmutzung und des Energieverbrauchs im Kanton bezweckt.

Der Staatsrat hat die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung und ihr Inkrafttreten auf den 01. Juli 2023 festgelegt.

Unter anderem müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen sowie auf Baustellen bereits seit dem 1. Juli 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden. Die Gemeinden sind gestützt auf Artikel 28 des Energiegesetzes verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen beim Oberamt anzuzeigen.

Das Oberamt des Seebezirks ist sich bewusst, dass die technische Umsetzung dieser Bestimmungen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und weist die betroffenen Grundeigentümer und Unternehmen des Seebezirkes darauf hin, die Umsetzung des Energiegesetzes zeitnah umzusetzen.