Zuzug - Wegzug - Adresswechsel in der Gemeinde
Eine Umzugsmeldung kann online oder direkt am Schalter Ihrer Gemeinde vorgenommen werden.
Melden Sie Ihren Umzug online mit eUmzug.
Melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb Ihrer aktuellen Gemeinde oder in Ihrer neuen Wohngemeinde, indem Sie unten klicken.
https://egov.fr.ch/ExternalServices/eUmzug/Form.aspx
Wie geht man vor?
- Sich im virtuellen Schalter anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
- Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
- Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
- Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.
Nächste Schritte
- Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
- Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde es an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
- Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist, oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
Während dieses Verfahrens werden Sie über jeden der oben beschriebenen Schritte informiert.
Fristen
Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht an eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.
Zuzug in der Gemeinde Courtepin
Das Gesetz über die Einwohnerkontrolle schreibt vor, dass wer sich in einer Gemeinde niederlässt, muss innerhalb von vierzehn Tagen nach seiner Ankunft angemeldet sein.
Das Zuzugsdatum ist frühestens der Beginn des Mietvertrags oder ein späterer Zeitpunkt. Wenn Sie keinen Mietvertrag haben, muss das Zuzugsdatum gleich sein wie das Datum des Beginns der Wohngemeinschaft.
Die wichtigen Dokumente, die über den Link oder per E-Mail unter habitants@courtepin.ch übermittelt werden müssen:
- Heimatschein* (nur für die Schweizer).
- Kopie der Freiburgischen Aufenthaltsbewilligung auf Vorder- und Rückseite (nur für Ausländer)
- Kopie der letzten Krankenversicherungspolicen (KVG) für jedes Familienmitglied.
- Kopie der Hausratversicherungspolice mit Brandschutz, wenn Sie der Hauptmieter sind.
- Kopie des Familienbuchs bei verheirateten Personen oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn kein Familienbuch vorhanden ist.
- Kopie des Mietvertrags, wenn Sie Mieter sind (wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, erwähnen Sie den Namen der Person).
- Ein Foto des Etiketts auf dem Deckel des Containers (Hauskehricht), den Sie benutzen, falls Sie einen besitzen.
- Ihre AHV-Nummer.
- Eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance).
* Der Heimatschein muss per eingeschriebenem Brief von der ehemaligen Gemeinde geschickt werden oder per E-Mail in dem PDF-Format übermittelt werden, das Sie bei der Bestellung vom Standesamt erhalten haben.
Kosten:
Die Gebühren sind 20 Franken für jeden Volljährigen. Für eine Familie (verheiratetes Paar) ist es der gleiche Preis. Die Anmeldung für eine minderjährige Person ist kostenlos.
Die Anmeldung kann auch direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle gemacht werden.
Dafür brauchen Sie:
- Ihre Identitätskarte
- Des Heimatscheins, das Original (nur für die Schweizer).
- Ein Zahlungsmittel (Bargeld oder Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
- Alle oben genannten wichtigen Dokumente mitzubringen.
Wegzug von der Gemeinde Courtepin
Der Wegzug muss unverzüglich gemeldet und den Bestimmungsort bekannt geben werden.
Für die Schweizer und die Ausländer:
- Sich im virtuellen Schalter anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
- Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
- Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
- Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.
Der Wegzug kann auch direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Dafür brauchen Sie:
- Ihre Identitätskarte
- Das genaue Datum der Abreise und die Adresse.
Definitive Wegzug ins Ausland
Der Wegzug muss direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle stattfinden. Eine andere Person kann den Wegzug an Ihrer Stelle durchführen, aber nur mit einer unterschriebenen Vollmacht.
Für die Schweizer
- Melden Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle (mindestens zwei Monate im Voraus).
- Das richtige Datum und die genaue Adresse im Ausland angeben.
- Eine Abmeldebestätigung kann auf Wunsch gegen eine Gebühr von 10 Franken ausgestellt werden.
Für die Ausländer
- Gehen Sie beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA), um sich abzumelden (mindestens zwei Monate im Voraus).
- Danach zum Schalter der Einwohnerkontrolle mit dem abgestempelten Formular vom BMA, um die definitive Abmeldung zu machen.
- Eine Abmeldebestätigung kann auf Wunsch gegen eine Gebühr von 10 Franken ausgestellt werden.
Adresswechsel in der Gemeinde
Für die Schweizer und die Ausländer:
- Sich im virtuellen Schalter anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
- Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
- Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
- Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.
Die Adressänderung kann auch direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle gemacht werden.
Dafür brauchen Sie:
- Ihre Identitätskarte
- Den Mietvertrag (wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, erwähnen Sie den Namen der Person).
- Eine Kopie der Hausratversicherungspolice mit Brandschutz, wenn Sie der Hauptmieter sind.
- Ein Foto des Etiketts auf dem Deckel des Containers (Hauskehricht), den Sie benutzen, falls Sie einen besitzen