Zuzug
Für Schweizer
Das Gesetz über die Einwohnerkontrolle schreibt vor, dass eine Person, die sich in der Gemeinde niederlässt, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft angemeldet werden muss. Die Anmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle durch :
- Heimatschein hinterlegen
- Anmeldeformular ausfüllen
- eine Kopie des Krankenkassenvertrags einreichen
- eine Bescheinigung der Feuerversicherung des Haushalts einreichen
- Mietvertrag
- die Anmeldung bei der Gemeinde beläuft sich auf CHF 20.-/Person
Für Ausländer
Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in einer Gemeinde des Kantons niedergelassen haben, melden sich bei der Einwohnerkontrolle. Diejenigen, die aus dem Ausland oder einem anderen Kanton kommen, melden ihre Ankunft innerhalb von 14 Tagen beim Amt für Bevölkerung und Migration an. Sie melden sich innerhalb der gleichen Fristen bei der Einwohnerkontrolle, durch :
- Anmeldeformular ausfüllen
- eine Kopie des Krankenkassenvertrags einreichen
- Anmeldeformular ausfüllen
- eine Bescheinigung der Feuerversicherung des Haushalts einreichen
Wegzug – Für Schweizer und Ausländer
Die Person, die die Gemeinde verlässt, muss sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle abmelden und ihren Bestimmungsort angeben.
Änderung der Situation
Jegliche Änderung der Angaben zur Identität und Adresse der niedergelassenen oder sich aufhaltenden Person muss innerhalb von 30 Tagen persönlich mitgeteilt werden.
Adressänderung über den Onlineschalter melden