Änderung des Zivilstandes

Heirat

Verlobte, die heiraten möchten, müssen sich an das Standesamt des Wohnsitzes des einen oder anderen Verlobten wenden, um einen Termin für das Vorbereitungsverfahren für eine Eheschliessung zu vereinbaren.

Einzureichende Dokumente :

  • Individuelle Bescheinigung über den Familienstand
  • Von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung
  • Pass oder Identitätskarte
 
Je nach Nationalität der betroffenen Verlobten sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen. Es wird empfohlen, sich mit dem Zivilstandsamt des Seebezirks in Verbindung zu setzen.
Nach der Heirat müssen neue Heimatscheine von verheirateten Personen bestellt werden. Diese Dokumente müssen bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Der Ehepartner, der seinen Namen geändert hat, muss seine Ausweispapiere ändern lassen.

Trennung

Sobald die Trennung wirksam wird, muss die Adressänderung eines oder beider Ehegatten dem Gemeindebüro gemeldet werden. Jeder getrennt lebende Ehegatte hinterlegt seinen eigenen Heimatschein in seiner Wohngemeinde.

Die Ehefrau wird (wieder) Steuerzahler. Sie muss daher entsprechend ihrer neuen Situation eine Steuererklärung ausfüllen. Es wird ihm empfohlen, sich an die kantonalen und kommunalen Steuerbehörden zu wenden, die die Steuerraten auf den neuen Grundlagen festsetzen.

Scheidung

Ein Auszug aus dem Scheidungsurteil muss der Gemeinde vorgelegt werden. Die Heimatscheine werden dann aktualisiert, es sei denn, es wird ein Namensänderungsverfahren eingeleitet.

Todesfall

Der Bestatter übernimmt in der Regel die Aufgabe, den Tod beim Standesamt zu melden, und zwar mit Hilfe des Familienstammbuchs oder Ursprungsurkunde und der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung. Die Gemeinde wird dann vom Standesamt im Hinblick auf die Einwohnerkontrolle und vom Bestattungsunternehmen im Hinblick auf die Beerdigung oder Einäscherung (Kolumbarium) informiert.