Hunde

Hinweis an Hundehalter

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Hunde sowohl bei der Gemeinde als auch in der nationalen Datenbank AMICUS angemeldet werden müssen. Wenn es sich um Ihren ersten Erwerb handelt, wird die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde Sie in dieser Datenbank registrieren und Ihnen Ihre Personen-ID mitteilen.

Internetseiten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Die revidierte kantonale Gesetzgebung über die Hundehaltung (HHG und HHR) wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Diese Gesetzesänderung wird mehrere Auswirkungen haben, unter anderem müssen neue Hundehalter-innen einen Theoriekurs absolvieren. Zudem muss jeder im Kanton FR ab dem 01.01.2024 neu gehaltene Hund mit seinem Hundehalter / seiner Hundehalterin einen Test zur Beurteilung der Führbarkeit bestehen.

Pour de plus amples informations, vous pouvez aussi consulter notre site internet (https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde).

Über die Seite der Hundeausbildner-innen(https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/hundeausbildnerinnen-und-hundeausbildner)wird eine Liste mit den anerkannten Hundeausbildner-innen sowie das Ablaufschema der Beurteilung der Führbarkeit zur Verfügung stehen.