Die Gesetzgebung des Kantons Freiburg sieht für jegliche Baute eine behördliche Bewilligung vor: Erstellungs-, Wiederaufbau-, Umbau-, Vergrösserungs- und Instandstellungsarbeiten; Abbruch-, Aufschüttungs- und Abgrabungs- und Materialausbeutungsarbeiten; Heizungsinstallationen, usw. (Artikel 135 des Raumplanungs- und Baugesetzes RPBG insbesondere).

Je nach Art und Masse des Bauvorhabens wird die Bewilligung vom Oberamtmann (Ordentliches Verfahren), oder von der Gemeindebehörde erteilt (vereinfachtes Verfahren). (vgl. Art. 84 und 85 des Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz RPBR).

Baubewilligungen

FRIAC ist eine Webanwendung, dank der die Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren wie auch die Vorprüfungsgesuche elektronisch eingereicht, verfolgt und verwaltet werden können. Nach der Einreichung des Dossiers wird er von der Gemeinde, von den staatlichen und externen Dienststellen sowie vom Oberamt bearbeitet und dass, von der Ablage des Dossiers bis zum Erlangen der Bezugsbewilligung. Die gesuchstellende Person und das beauftragte Büro können über die Webanwendung jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Dossiers verfolgen.

Die Anwendung wird Sie auffordern, ein persönliches Informatikkonto zu erstellen, mit dem Sie Ihr Dossier online einreichen und verwalten können.

Bei Schwierigkeiten sind Tutorials verfügbar und der FRIAC-Support steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr unter der Nummer 026 304 24 00 zur Verfügung.
Der technischer Dienst der Gemeinde steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Parallel dazu muss der Gemeindeverwaltung eine bestimmte Anzahl von Baudossiers in Papierform zur Verfügung gestellt werden, je nachdem, welches Verfahren angewendet werden soll:

  • Vereinfachtes Verfahren: 1 vollständiges und 2 reduzierte Dossiers
  • Ordentliches Verfahren / Vorgesuch / vereinfachtes Verfahren ausserhalb der Bauzone: 1 vollständiges und 3 reduzierte Dossiers

Vollständige Akte: unterschrieben, besteht aus allen Dokumenten.

Reduzierte Akte: nicht unterschrieben, besteht hauptsächlich aus Plänen und Anträgen

Kontakt

Bauverwaltung
Telefon : 026 684 18 34 - drücken 3
E-Mail : constructions@courtepin.ch
Adresse :
Route de Fribourg 42
1784 Courtepin

Links

Formulare