Schutz der Bevölkerung

Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, Katastrophen und Notsituationen zu verhindern und zu bewältigen.

Organisation

Der Bevölkerungsschutz ist im Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, am 1. Januar 2004 in Kraft getreten) und im kantonalen Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Bevölkerungsschutz (BevSG) geregelt.

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Somit:

  • erstellt er Risikoanalysen und aktualisiert sie regelmässig;
  • gewährleistet er die Koordination der Präventionsmassnahmen;
  • stellt er die Einsatzvorsorge sicher;
  • koordiniert er alle Mittel im Einsatz;
  • setzt er seine Koordinationstätigkeiten bis zur Instandstellung fort.

Zusammenarbeit auf allen Stufen

Er stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher.

Kompetenzen

Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden gestalten sie das Verbundsystem nach den jeweiligen Bedürfnissen. Zusätzlich hat auch der Bund bestimmte Aufgaben zu erfüllen (z.B. Radioaktivität).

ORCAF

Die Katastrophen-Organisation Freiburg (ORCAF) vereint alle Stufen des kantonalen Führungsorgans (KFO), die Gemeindeführungsorgane (GFO) sowie alle Verbände, die bei einem ausserordentlichen Ereignis zum Einsatz kommen könnten.

Kontakt

Verhalten im Katastrophenfall