Sozialdienst

Pauschale Entschädigung für häusliche Pflege

Die Pauschalentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern und Verwandte, die einer hilflosen Person regelmäßig, in erheblichem Umfang und dauerhaft Hilfe leisten, damit diese weiterhin zu Hause leben kann. Die Personen, die diese Hilfe gewähren, können unter bestimmten Bedingungen eine Pauschale für die geleistete Hilfe beantragen. Diese Entschädigung beläuft sich auf ca. 25 CHF pro Tag und soll den Einsatz eines Pflegedienstes reduzieren und den Verbleib zu Hause fördern.

Die Gesuche müssen schriftlich an die Kommission des Seebezirks für Hauspflege und Familienhilfe (Spitex), Oberamt des Seebezirks, 3280 Murten, gerichtet werden.

Oberamt des Seebezirks

026 305 90 70
prefecturelac@fr.ch

Pro Senectute Kanton Freiburg

Pro Senectute handelt ergänzend zur Spitex. Es handelt sich um eine private Stiftung, die individuelle Leistungen für im Kanton wohnhafte Personen über 60 Jahre, sowie für Personengruppen und Partnerinstitutionen des sozialmedizinischen Netzes anbietet. Pro Senectute will eine würdige Lebensqualität erhalten und zur Unabhängigkeit der Menschen beitragen, die Integration in die Gesellschaft fördern, bietet Beratung und Begleitung an und regt Initiativen an, die die Selbsthilfe und persönliche Anstrengungen unterstützen 

Kontakt

Pro Senectute Freiburg
Passage du Cardinal 18
1700 Freiburg
026 347 12 40
info@fr.prosenectute.ch

PassePartout See/Lac

PassePartout See/Lac bietet behinderten oder älteren Menschen einen angepassten Transportservice, mit speziell für den Transport von Rollstühlen ausgestatteten Fahrzeugen an

Kontakt

026 672 11 88

Sozialdienst See

Alte Freiburgstrasse 21

3280 Murten

026 550 22 80

info@sd-lac.ch 

Gemäss den Statuten muss das Protokoll der letzten Delegiertenversammlung auf der Internetseite der Mitgliedsgemeinden einsehbar sein.

Procès-verbal du 28 septembre 2023