Rappel an die Eigentümer – Rückschnitt von Hecken entlang Strassen und Trottoirs

Zur Gewährleistung der Sicherheit und einer reibungslosen Nutzung des öffentlichen Raums müssen die Eigentümer darauf achten, dass ihre Hecken, Sträucher und Bepflanzungen nicht auf die Strasse oder das Trottoir hinausragen. Nicht gepflegte Vegetation kann den Durchgang der Kehrmaschine, den Einsatz des Salzstreuers im Winter, den Fussgängerverkehr sowie die Sichtbarkeit im Strassenraum beeinträchtigen oder Fahrzeuge zum Ausweichen zwingen.