Onlineschalter

Virtueller Schalter DIGI-FR

Der Virtuelle Schalter vereint bestimmte Gemeindeleistungen in einem einzigen, sicheren Schalter. Sehen Sie sich diese Leistungen unten an:

Leistungen
Links
Wohnsitzbestätigung
Aufenthaltsbescheinigung
Heimatausweis

Wie gehen Sie vor?

  1. Melden Sie sich beim Virtuellen Schalter an, indem Sie auf den Link klicken, oder erstellen Sie bei Bedarf Ihr Konto.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Bestätigen Sie die Bestellung der Wohnsitzbestätigung.


Nächste Schritte

  1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Wohnsitzbestätigungs-Bestellung.
  2. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen die Wohnsitzbestätigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter übermittelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Wohnsitzbestätigung ausgestellt ist. Information: die Wohnsitzbestätigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der ihre Gültigkeit beweist.


Fristen:

Die Gemeinde bearbeitet Ihre Online-Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.


Die Bestellung einer Bestätigung kann auch direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle gemacht werden.

Dafür ist erforderlich:

  • Ihre Identitätskarte
  • ein Zahlungsmittel

Wohnsitzbestätigung

Achtung:

  • Diese Bescheinigung ist nur für bestimmte Behördengänge gedacht (Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Bank, Post usw.).
  • Für den Fall, dass Sie Ihre Situation im Ausland nachweisen müssen (Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Heirat im Ausland, usw.), müssen Sie zum physischen Schalter gehen.

Um eine Wohnsitzbestätigung zu bestellen, benötigen Sie:

  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbestätigung für eine andere Person bestellen.

Kosten:

Die Gebühren betragen 10 CHF für jede volljährige Person. Für eine Familienwohnsitzbestätigung (Ehepaar) gilt die gleiche Gebühr. Die Wohnsitzbestätigung für eine minderjährige Personen ist kostenlos.

Aufenthaltsbescheinigung

Bestellen Sie Ihre Aufenthaltsbescheinigung online

Sie können Ihre Aufenthaltsbestätigung bestellen und Ihre Ankunft am Zweitwohnsitz (Aufenthalt) anmelden, indem Sie unten klicken.

Dafür ist erforderlich:

  • einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde
  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
  • allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.

Wenn Sie Ihre Adresse oder Ihren Zivilstand geändert haben, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie diese Änderungen beim Zivilstandwesen gemeldet haben.

Kosten:

Die Gebühr beträgt 10 Franken für die Lieferung der Aufenthaltsbescheinigung.

Melden Sie Ihren Zweitwohnsitz am physischen Schalter an

Um Ihre Aufenthaltsbestätigung zu bestellen und Ihren Zweitwohnsitz anzumelden, können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeigehen.

Dafür ist erforderlich:

  • einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde
  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
  • allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.

Heimatausweis

Achtung:

  • Dieser Ausweis dient nur zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in einer anderen Gemeinde in der Schweiz.

Um einen Heimatausweis zu bestellen, brauchen Sie:

  • die Adresse Ihres Zweitwohnsitzes
  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
  • allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie einen Heimatausweis für eine Drittperson bestellen

Kosten:

Die Gebühren betragen 10 Franken für einen Heimatausweis. Im Falle einer Verlängerung desselben in der gleichen Gemeinde, betragen die Gebühren 10 Franken.

Formular Technischer Dienst - Bauverwaltung