Organigramm

Zuzug

Für Schweizer

La loi sur le contrôle de l’habitant prescrit que la personne qui s’établit dans la Commune doit être annoncée dans les 14 jours qui suivent son arrivée. L’annonce se fait auprès du contrôle des habitants pour :

  • Heimatschein hinterlegen
  • Anmeldeformular ausfüllen
  • eine Kopie des Krankenkassenvertrags einreichen
  • eine Bescheinigung der Feuerversicherung des Haushalts einreichen

 

Für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in einer Gemeinde des Kantons niedergelassen haben, melden sich bei der Einwohnerkontrolle. Diejenigen, die aus dem Ausland oder einem anderen Kanton kommen, melden ihre Ankunft innerhalb von 14 Tagen beim Amt für Bevölkerung und Migration an. Sie melden sich innerhalb der gleichen Fristen bei der Einwohnerkontrolle, durch :

  • Anmeldeformular ausfüllen 
  • eine Kopie des Krankenkassenvertrags einreichen
  • Anmeldeformular ausfüllen 
  • L’inscription à la commune se monte à CHF 20.-/personne.

 

Départ – Pour Suisses et étrangers

Die Person, die die Gemeinde verlässt, muss sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle abmelden und ihren Bestimmungsort angeben.

 

Änderung der Situation

Jegliche Änderung der Angaben zur Identität und Adresse der niedergelassenen oder sich aufhaltenden Person muss innerhalb von 30 Tagen persönlich mitgeteilt werden.

Adressänderung über den Onlineschalter melden