Sanierung der öffentlichen Beleuchtung

Neue kantonale und kommunale Bestimmungen im Energiebereich, insbesondere bezüglich der öffentlichen Beleuchtung und der Leuchtreklamen, sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Diese müssen spätestens bis Dezember 2028 umgesetzt sein. Daher wurde, in Übereinstimmung mit dem neuen Artikel 34a der Energieverordnung (RSF 770.11), die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung bereits diesen Herbst durchgeführt: Ersatz der alten Lampen durch LED, Einführung einer vollständigen oder dynamischen Beleuchtung mittels Fernsteuerung sowie die Entfernung bestimmter Leuchtpunkte.

Wie Sie feststellen konnten, ist die dynamische Beleuchtung seit Anfang Dezember in Betrieb. Konkret bedeutet dies, dass die Strassenlampen von Mitternacht bis 05.00 Uhr ausgeschaltet sind – mit Ausnahme der Bereiche in der Nähe von Fussgängerstreifen.